EB Operations
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

EB Operations GmbH – Marken „MEL&BENS Apartments“ und „nobilis Apartments“. Stand: März 2026.

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen (binnen 24 Stunden), so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.

(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie gegebenenfalls weiterer mit dem Gast vereinbarter Leistungen ist spätestens am Anreisetag fällig. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich. Der vollständige Rechnungsbetrag muss bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Anbieters eingegangen sein. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Überweisung, Kreditkartenzahlung und PayPal. Barzahlungen sowie Zahlungen mit EC-Karte werden nicht akzeptiert.

(6) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

(7) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung (auch „Hausregeln“ genannt) verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen, zzgl. evtl. Sonderreinigungs- und Reparaturkosten.

(4) In sämtlichen Innenräumen der Unterkunft sowie in Gemeinschaftsflächen gilt ein striktes Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich auf Balkonen oder Terrassen gestattet, sofern sichergestellt ist, dass kein Rauch in die Innenräume oder in benachbarte Einheiten gelangt. Insbesondere sind Fenster und Türen während des Rauchens geschlossen zu halten. Verursacht das Rauchen Geruchsbelästigungen innerhalb der Unterkunft oder in angrenzenden Bereichen, gilt dies als Verstoß gegen das Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen ist der Anbieter berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) zu berechnen, zzgl. etwaiger weitergehender Reinigungs-, Instandsetzungs- und Ausfallkosten. Ein Verstoß kann insbesondere dann angenommen werden, wenn Rauchgeruch, Nikotinrückstände oder vergleichbare Indizien innerhalb der Unterkunft festgestellt werden. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Verstoß vorlag oder kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach den Bedingungen der am Ende dieser AGB angehängten Internetnutzungsvereinbarung, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 14 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:

Stornierung bis spätestensZu entrichtender Übernachtungspreis
14 Tage vor Anreise0 %
7 Tage vor Anreise50 %
weniger als 7 Tage vor Anreise100 %

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn, der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

(4) Der Gast kann einen angemessenen Ersatzmieter anbieten. Der Vermieter kann den Vorschlag in Textform akzeptieren. Der Ersatzmieter tritt in alle Rechte und Pflichten des vorherigen Mieters ein. Der Ersatzmieter hat die Vertragsübernahme vorab in Textform zu bestätigen. Übernimmt der Ersatzmieter den Gastaufnahmevertrag, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € vom ausscheidenden Mieter verlangen. Die Stornogebühr entfällt.

(5) Bei Buchungen über Plattformen wie Airbnb, booking.com o. ä. gelten die dort vereinbarten Stornierungsbedingungen.

(6) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(7) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.

(8) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(9) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(10) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 9 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 9 zu ersetzen.

§ 5a Langzeitbuchungen (ab 28 Nächten)

(1) Definition: Langzeitbuchungen im Sinne dieser AGB sind Buchungen mit einer zusammenhängenden Aufenthaltsdauer von mindestens 28 Nächten.

(2) Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Langzeitbuchungen und gehen im Zweifel den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor, insbesondere § 3 und § 5.

(3) Stornierungsbedingungen bei Langzeitbuchungen. Abweichend von § 5 Abs. 3 gelten für Langzeitbuchungen folgende Stornierungsbedingungen:

Stornierung bis spätestensZu entrichtender Übernachtungspreis
30 Tage vor Anreise0 %
14 Tage vor Anreise50 %
weniger als 14 Tage vor Anreise100 %

Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.

(4) Zahlungsbedingungen bei Langzeitbuchungen. Abweichend von § 3 gilt: Der vollständige Rechnungsbetrag ist vor Anreise vollständig zu begleichen. Der Anreisetag ist in der Rechnung ausgewiesen und ergibt sich aus dem Leistungszeitraum. Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder den Zugang zur Unterkunft zu verweigern.

(5) Verlängerung des Aufenthaltes. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter möglich. Jeder weitere Monat muss spätestens bis zum 15. Kalendertag des Vormonats schriftlich vereinbart werden. Erfolgt keine fristgerechte Bestätigung, ist der Anbieter berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vermieten; ein Anspruch des Gastes auf Verlängerung besteht nicht.

(6) Vorzeitige Abreise / Verkürzung des Aufenthalts. Eine vorzeitige Abreise des Gastes führt nicht zu einer (anteiligen) Rückerstattung des vereinbarten Gesamtpreises. Der vereinbarte Mietpreis bleibt unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer vollständig geschuldet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Anbieter getroffen wurde.

(7) Zwischenabrechnung / Monatsstruktur. Bei Aufenthalten von mehr als einem Monat kann der Anbieter monatliche Teilrechnungen stellen. Diese sind jeweils vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.

(8) Stornierung von Verlängerungszeiträumen. Für vereinbarte Verlängerungszeiträume (Folgemonate) gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Stornierung bis spätestensZu entrichtender Übernachtungspreis
14 Tage vor Anreise0 %
7 Tage vor Anreise50 %
weniger als 7 Tage vor Anreise100 %

Maßgeblich ist der jeweils vereinbarte Beginn des Verlängerungszeitraums. Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.

§ 5b Betrieb, Verbrauch und Service bei Langzeitaufenthalten

(1) Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung). Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung sind im vereinbarten Mietpreis enthalten, soweit sie sich im Rahmen eines üblichen, durchschnittlichen Verbrauchs bewegen. Ein übermäßiger Verbrauch kann gesondert berechnet werden, sofern dieser durch den Gast verursacht wurde. Ein übermäßiger Verbrauch liegt insbesondere vor, wenn dieser den durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Belegungen erheblich überschreitet. Der Anbieter ist berechtigt, die entsprechenden Zählerstände in regelmäßigen Abständen, insbesondere im 30-Tage-Rhythmus, zu dokumentieren und als Grundlage für eine etwaige Nachberechnung heranzuziehen. Die Nachberechnung erfolgt auf Grundlage marktüblicher Energiepreise.

(2) Verbrauchsmaterialien. Der Anbieter stellt dem Gast in regelmäßigen Abständen übliche Verbrauchsmaterialien in angemessenem Umfang zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:

  • Toilettenpapier
  • Küchenpapier (z. B. Zewa)
  • Seife
  • Duschgel

Die Bereitstellung erfolgt in der Regel im Zwei-Wochen-Rhythmus. Ein darüber hinausgehender Bedarf ist vom Gast selbst zu decken.

(3) Zwischenreinigung (verpflichtend). Während des Aufenthalts wird in regelmäßigen Abständen eine verpflichtende Zwischenreinigung der Unterkunft durchgeführt. Die Reinigung erfolgt in angemessenen Intervallen, die sich nach Aufenthaltsdauer, Nutzung und betrieblichen Erfordernissen richten, in der Regel jedoch alle 7 bis 21 Tage. Die konkreten Termine werden vorab mit dem Gast abgestimmt. Der Gast ist verpflichtet, den Zugang zur Unterkunft zu ermöglichen und die Durchführung der Reinigung nicht zu verhindern. Der Anbieter ist berechtigt, die Unterkunft zum Zwecke der Durchführung der Reinigung sowie zur Ablesung von Zählerständen nach vorheriger Ankündigung zu betreten.

(4) Kosten der Zwischenreinigung. Die Kosten der Zwischenreinigung sind im Einzelfall entweder im Mietpreis enthalten oder werden gesondert ausgewiesen. Die jeweils geltende Regelung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot.

§ 6 Haftung; Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter seine gesetzlich vorgeschriebenen Meldedaten sowie eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses über das vom Anbieter bereitgestellte digitale Verfahren vor Anreise zu übermitteln. Eine analoge Erfassung vor Ort erfolgt nur ausnahmsweise und nach Rücksprache.

(3) Der Anbieter erhebt grundsätzlich keine Kaution. Der Anbieter behält sich jedoch vor, im Einzelfall – insbesondere bei längeren Aufenthalten oder erhöhtem Risiko – eine angemessene Sicherheitsleistung (z. B. in Form einer Vorautorisierung auf einer Kreditkarte oder einer digitalen Kautionszahlung) zu verlangen. Eine Sicherheitsleistung wird nicht in bar entgegengenommen. Sofern eine Sicherheitsleistung verlangt wird, ist diese Voraussetzung für den Zugang zur Unterkunft. Unabhängig von einer Sicherheitsleistung haftet der Gast für sämtliche von ihm verursachten Schäden gemäß § 6.

(4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel in der Schlüsselbox der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 8 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungsort für die Überlassung der Unterkunft ist der jeweilige Standort der gebuchten Unterkunft. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Anbieters / Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Syke.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Anlagen

Ausgehend aus § 4 Abs. (5) finden sich nachfolgend die Bedingungen des Internetnutzungsvertrags, die Bestandteil dieser AGB sind.

Anbieter und Vertragspartner ist die EB Operations GmbH, handelnd unter der Marke „MEL&BENS Apartments“ und der Marke „nobilis Apartments“. (AGB, Stand März 2026)


Internetnutzungsvereinbarung

Zwischen dem Eigentümer der Ferienunterkünfte von EB Operations GmbH (im Folgenden „Vermieter“) und allen Mietern (im Folgenden „Feriengast“). Stand: März 2026.

§ 1

Der Feriengast erhält für die Dauer des Aufenthalts die Möglichkeit, über das WLAN-Netzwerk des Vermieters auf das Internet zuzugreifen. Der Sicherheitsschlüssel für das Netzwerk wird ihm zu Beginn der Mietzeit mitgeteilt.

§ 2

Für die Nutzung des Internets werden keine Gebühren berechnet. Sie ist mit dem Mietpreis abgegolten. Ausgenommen von Absatz 1 sind über die monatliche Flatrate-Gebühr hinausgehende Kosten der Internetnutzung, insbesondere zahlungspflichtige Dienste, die durch den Feriengast veranlasst wurden. Entstehen Kosten im Sinne von Absatz 2 während der Mietzeit, so wird widerleglich vermutet, dass sie durch den Feriengast veranlasst wurden.

§ 3

Der Feriengast muss den Sicherheitsschlüssel (auch „Passwort“ genannt) geheim halten. Er darf ihn nur an Personen weitergeben, die die Ferienwohnung berechtigterweise mitbenutzen. Teilt der Feriengast den Sicherheitsschlüssel einem Minderjährigen mit, hat er auf die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes zu achten. Der Feriengast darf das Internet nur unter Beachtung der geltenden Gesetze nutzen. Es ist ihm insbesondere verboten:

  • urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen oder anzubieten, z. B. über One-Click-Hosting-Dienste oder Tauschbörsen wie BitTorrent, eMule etc.
  • Streaming-Dienste und Streaming-Websites zu benutzen, soweit diese Urheberrecht verletzen
  • sich in strafbarer Weise zu äußern, z. B. auf Social-Media-Diensten wie Facebook
  • Inhalte mit pornographischem Material aufzurufen
  • verbotene Formen der Werbung zu betreiben, insbesondere Spam-Nachrichten zu verschicken

§ 4

Gibt der Feriengast den Sicherheitsschlüssel weiter, muss er jede Person, der er den Schlüssel mitteilt, über die in § 3 und § 6 genannten Pflichten aufklären.

§ 5

Der Zugang zum Internet wird nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten gewährt. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle des Internets, insbesondere solche, die auf Beschädigungen des Routers, die Störung des WLAN-Funks oder auf den Internetprovider zurückzuführen sind. Der Vermieter haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Unbrauchbarmachungen der Geräte des Feriengastes, die durch die Benutzung des Internets verursacht wurden, insbesondere die Infizierung mit Schadsoftware. Dies gilt nicht, sofern der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters verursacht wurde. Der Vermieter weist darauf hin, dass der Datenverkehr unverschlüsselt stattfindet, insbesondere also die Möglichkeit besteht, dass Dritte unberechtigten Zugriff auf den Datenverkehr erlangen. Des Weiteren stellt der Vermieter, sofern im WLAN-Router werkseitig keine Firewall vorhanden ist, weder Firewall noch Virenschutz zur Verfügung.

§ 6

Nach Ende der Mietzeit darf der Feriengast nicht mehr auf das WLAN-Netzwerk zugreifen.

§ 7

Hat der Vermieter berechtigterweise den Verdacht, dass der Feriengast oder eine Person im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 3 gegen eine der in § 3 und § 4 genannten Pflichten verstößt, so kann er noch während der Mietzeit die Nutzung des WLAN-Netzwerkes untersagen und den Zugang hierzu verwehren, insbesondere den Sicherheitsschlüssel ändern.

§ 8

Der Feriengast stellt den Vermieter von rechtskräftig festgestellten Forderungen Dritter frei, die durch die Internetnutzung des Feriengastes oder eines Dritten, dem er den Sicherheitsschlüssel mitgeteilt hat, begründet werden. Ist Gegenstand der Forderung eines Dritten eine Rechtsverletzung, so wird widerleglich vermutet, dass der Feriengast diese begangen hat, sofern sie nach Vortrag des Gläubigers in den Mietzeitraum fällt. Gelingt es dem Feriengast, die in Absatz 2 aufgestellte Vermutung zu widerlegen, findet Absatz 1 keine Anwendung.

§ 9

In der Ferienwohnung selbst findet sich ein Aushang, der auf die in § 3 und § 6 genannten Pflichten hinweist. Der Feriengast ist nicht berechtigt, diesen Aushang zu entfernen.

§ 10

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht.

(Internetnutzungsvereinbarung, Stand März 2026)

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